Ergotherapie bei Kindern
Ergotherapie ist bei allen Kindern vom Säuglings- bis ins Jugendalter angezeigt, wenn ihre Entwicklung verzögert, ihre Selbständigkeit und Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder sie durch Behinderung bedroht oder betroffen ist.
Sie hat zum Ziel, nicht vorhandene oder verlorengegangene körperliche, geistige, soziale oder psychische Fähigkeiten zu fördern, zu ersetzen oder noch vorhandene zu sichern.
Die betroffenen Kinder sollen in ihrem Alltag eine größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit erreichen.
Verschiedene Behandlungsverfahren, wie z.B. die Sensorische Integrationstherapie, Verhaltenstherapeutische Ansätze oder z.B. die Durchführung eines Graphomotorikprogrammes zur Vorbereitung auf die Schule, können je nach individueller Zielsetzung Therapieinhalte sein.
Wir legen besondern Wert auf gute Elternarbeit.
Eltern werden mit ihren Fragen und Sorgen bezüglich der Problematik ihres Kindes intensiv betreut, geeignete Förder- und Hilfsmittel werden gemeinsam ausgewählt und angepasst.
Die Eltern werden eng in den therapeutischen Prozess eingebunden, um einen Transfer in den Alltag des Kindes zu gewährleisten. Dafür erhalten die Eltern von uns Ergotherapeuten Tipps und Tricks sowie Fachwissen, um die Therapie zu Hause zu unterstützen und die häusliche, familiäre oder schulische Situation zu entlasten.
Weiterhin arbeiten wir sehr eng mit dem Umfeld des Kindes zusammen. Wir haben die Möglichkeit, nach Absprache mit den Eltern, Kindergärten und Schulen zu besuchen, können diese beraten und versuchen, sie mit in die Therapie einzubeziehen.
Welchen Kindern kann Ergotherapie helfen?
Konkrete Auffälligkeit können sein:
Grobmotorische Defizite und Koordinationsprobleme |
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Aufmerksamkeitsdefizite mit/ohne Hyperaktivität | |
Auffälligkeiten der feinmotorischen Entwicklung | |
Graphomotorische Auffälligkeiten | |
Visuomotorische Auffälligkeiten | |
Auditive Wahrnehmungsstörungen | |
Probleme im Sozialverhalten, der Interaktion und der Kommunikationsfähigkeit | |
Verhaltensstörungen | |
Frühkindliche Hirnschädigungen | |
Körperliche oder geistige Behinderung | |
Teilleistungs- und Lernstörungen |
Wenn Sie mit Ihrem Kind zur Ergotherapie kommen möchten:
Unsere Arbeit mit Ihrem Kind ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen, und in der Regel auch der privaten Krankenversicherung.
Wenn Ihrem Haus- oder Kinderarzt eine ergotherapeutische Behandlung sinnvoll erscheint und er eine Verordnung ausstellt, können wir tätig werden.